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Ihr Wohnort:
Aufgabe:
Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe) beantragen
Zuständigkeit
Leistungsbereich SGB XII
Sachgebietsleiter Matthias Reinecke
Wilhelm-Höpfner-Ring 4
D-39116 Magdeburg
Telefon
 : 
+49 391 540-6724
Fax
 : 
+49 391 540-6118
E-Mail
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Reicht Ihr Einkommen oder Vermögen für Ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen Hilfe zum Lebensunterhalt (Sozialhilfe).




[+ Allgemeine Informationen

[+ Erforderliche Unterlagen

[+ Fristen

[+ Rechtsgrundlage

[+ Verfahrensablauf

[- Voraussetzungen
  • Sie sind hilfebedürftig und:
    • befristet voll erwerbsgemindert oder
    • beziehen eine Altersrente, haben die Altersgrenze für die Regelaltersrente aber noch nicht erreicht.
  • Hilfebedürftig sind Sie, wenn Sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln und Kräften vollständig decken können.

    Zeitlich befristet voll erwerbsgemindert sind Sie, wenn Sie auf absehbare Zeit (mehr als 6 Monate) nicht in der Lage sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes regelmäßig mindestens 3 Stunden täglich zu arbeiten.

  • Sie erhalten keine:
    • Grundsicherung für Arbeitsuchende,
    • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung oder
    • Grundleistungen für Asylsuchende.



[+ Bearbeitungsdauer
Verfügbare Formulare
Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe
[PDF-Dokument : 689 kB]
Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe - Folgeantrag
[PDF-Dokument : 726 kB]
Antrag auf Gewährung von Sozialhilfe - Merkblatt
[PDF-Dokument : 44 kB]
Erklärung zum Onlineantrag SGB XII
[PDF-Dokument : 40 kB]
Flyer - Hilfe zum Lebensunterhalt
[PDF-Dokument : 384 kB]